Als handlungsfähige Person können Sie mit einem Vorsorgeauftrag Ihre Betreuung, Pflege und Versorgung, die Sorge um Ihr Vermögen und/oder die Wahrung und Verfechtung Ihrer Interessen partiell oder auch gesamthaft sicherstellen, sollten Sie zu Lebzeiten irgendwann einmal vorübergehend oder dauerhaft aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund irgendeines anderen Umstandes nicht mehr in der Lage sein, in gesundheitlichen, privaten, geschäftlichen, gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder irgendwelchen anderen Belangen Ihren Willen zu bilden, selber Entscheidungen zu treffen, vernunftgemäss zu handeln, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, Ihre Interessen zu schützen und/oder Ihren Willen verständlich zu äussern. Ein entsprechend ausformulierter Vorsorgeauftrag dient in der Praxis aber nicht nur dem persönlichen Schutz. Er gewährleistet zusätzlich, dass Ihre Familie und Ihr Unternehmen selbst zu Zeiten der eigenen Urteilsunfähigkeit voll handlungsfähig und überlebensfähig bleiben. Gerne sind wir Ihnen behilflich, dafür zu sorgen, dass Sie auch im Falle einer eingeschränkten Urteilsunfähigkeit stets Ihrem Willen entsprechend betreut, gepflegt, versorgt und vertreten werden.